Rechtslage

23.11.2018

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Was sagt eigentlich die Rechtslage zu unserem Umgang mit unserer Umwelt?

 

Ich berufe mich bei dem Schutz unserer Umwelt ganz einfach auf das Grundgesetz. In Artikel 2 Absatz 1 steht geschrieben:

 

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

 

Da steht es doch schwarz auf weiß, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt werden. Der Erhalt meines Lebensraumes zählt klar dazu! Im Artikel 20a steht geschrieben:

 

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

 

Es ist eines Jeden Grundrecht, dass die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden! Diese werden aber gerade hemmungslos kaputt gemacht! Man fragt sich doch, wo sind die Instanzen, die für die Einhaltung dieses Grundgesetzes zuständig sind... schlafen die?

 

erstellt von Papa